Rauchmelderpflicht in Bayern ab 01.01.2018

Zur Information:

Seit 01.01.2018 gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern

Zusammenfassung

Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten: ab 01.01.2013
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2017

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen

- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen / Fluchtwege

Verantwortlich
- für den Einbau: der Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)